Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach CSRD
(Corporate Sustainability Reporting Directive)
Meine Dienstleistungen in diesen Bereichen beginnen bei der Nachhaltigkeitsbewertung von Unternehmen und Produkten, umfassen Beratungen zur Implementierung und werden abgerundet durch die Erstellung von EU konformen Nachhaltigkeitsberichten gemäß ESRS (European Sustainability Reporting Standards.
Zur Erstellung europaweit einheitlicher Nachhaltigkeitsberichte hat das EU Parlament im November 2022 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft alle Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 40 Millionen € Jahresumsatz und mehr als 20 Millionen € Bilanzsumme.
Ferner sind betroffen börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen die bereits zur Berichterstattung nach NFRD (Non-financial Reporting Directive) verpflichtet waren sowie Unternehmen mit Mutter-Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Gesamtkonzern um Satz von größer 150 Millionen € erzielen.
In den kommenden Monaten und Jahren wird die EU verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festlegen. Von der Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes sind in Europa ca. 50.000 Unternehmen betroffen.
Begleitet werden die EU Vorgaben durch Berichtspflichten ab 2025 zur Nachhaltigkeit, die letztendlich die Nachhaltigkeit von Unternehmen vergleichbar machen sollen.
Dies ist ein erster, wichtiger Schritt, um zu einem späteren Zeitpunkt Nachhaltigkeit zertifizierbar zu machen.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 gilt die Berichtspflicht für alle großen Unternehmen, für die zwei der drei nachfolgenden Kriterien gelten: Bilanzsumme über 25 Millionen €, Nettoumsatzerlöse über 25 Millionen €, Zahl der Beschäftigten über 250.
Ab dem Geschäftsjahr 2026 gilt die Berichtspflicht für alle Börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen.
Ab dem Geschäftsjahr 2028 sind von der Berichtspflicht alle Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen € innerhalb der EU und mindestens einem Tochterunternehmen in der EU betroffen.
Der Berichterstattung vorausgehend ist die Nachhaltigkeitsbewertung der Unternehmen nach europaweit einheitlichen Standards, die Bewertung des Nachhaltigkeitsmanagements inklusive Zielen, Risiken und Chancen und Strategien sowie die Bewertung der bisher veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen inklusive einer Bewertung der Datenverfügbarkeit. Abschließend wird eine umfassende Systembewertung der Unternehmen vorgenommen.